Solartech Werke gibt es in sechs Ausführungen.
Allgemeine Verkaufsbedingungen der RONDA AG
Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, für alle Verträge über den Verkauf durch Ronda von Uhrwerken, Baugruppen und Einzelkomponenten für die Uhrenindustrie und sonstigen Fabrikaten (nachfolgend Ware/n), sowie für Verträge über die Montage, Reparaturen, Umbauten oder sonstige Dienstleistungen von Ronda (nachfolgend Dienstleistung/en) mit ihrer Kundschaft (nachfolgend Kundschaft oder Kunde).
Eine einseitige Abänderung der AGB durch die Ronda ist möglich und gilt vom Kunden als angenommen, wenn dieser nicht innert vier Wochen nach der Änderungsmitteilung seinen Widerspruch gegenüber der Ronda schriftlich kundtut.
Es gelten ausschliesslich die AGB der Ronda, sofern von den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsschluss
Anfragen in Bezug auf Waren und Dienstleistungen seitens der Kundschaft sowie Offerten der Ronda gelten nicht als Antrag zum Vertragsschluss. Die schriftliche Bestellung des Kunden hingegen verkörpert den Antrag. Mit der entsprechenden Bestellbestätigung der Ronda erfolgt die Annahme und der Vertrag kommt zustande.
Widerruf
Der Widerruf von Bestellungen durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann der Kunde schriftlich ein Gesuch um Widerruf anzeigen. Ronda behält sich in solchen Fällen vor, dem Kunden angefallene Kosten zu verrechnen.
Änderung des bestätigten Lieferdatums
Eine Änderung des von Ronda bestätigten Lieferdatums ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte die Ronda dennoch eine Verschiebung akzeptieren, können dem Kunden direkt damit verbundenen Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden.
Lieferung
Die Ronda liefert gemäss Incoterm FCA (frei Frachtführer, Incoterms 2023), wonach die Kundschaft die Kosten für Verpackung und Transport ab Übergabe an den ersten Frachtführer übernimmt. Ronda trägt die Kosten bis zur Übergabe an den ersten Frachtführer (exkl. Verpackung). Erfüllungsort ist Lausen BL.
Der Kunde hat die Lieferung nach ihrer Ankunft zu prüfen. Beanstandungen wegen Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind innerhalb von drei Arbeitstagen
schriftlich zu rügen, ansonsten gilt die Lieferung als vollständig akzeptiert.
Die Ronda ist bemüht, wenn immer möglich, pünktlich zu liefern. Angegebene Lieferfristen oder -termine sind jedoch bloss unverbindliche Angaben und sind nie ein Fixgeschäft.
Falls nötig, hat Ronda das Recht, Teillieferungen vorzunehmen.
Bei Zahlungsverzug können Lieferungen zurückbehalten werden.
Preise
Falls nicht anderslautend bestätigt, sind alle Preise in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich netto, das heisst sie enthalten lediglich den Warenwert. Sämtliche hinzukommende Kosten wie die Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, die Versicherung, Zölle oder die vorgezogene Entsorgungsgebühr (bei Inlandlieferungen Schweiz) gehen zu Lasten des Kunden.
Preislisten sind unverbindlich und können von der Ronda jederzeit angepasst werden.
Bezahlung
Es gelten die Zahlungskonditionen gemäss Bestellbestätigung. Rechnungen sind netto und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der Kunde an die Zahlung erinnert. Ab der ersten Mahnung befindet sich der Kunde in Verzug und Ronda ist berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von 20 CHF plus allfällige Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Sollten offene Rechnungen nach der dritten Mahnung weiterhin nicht bezahlt werden, kann Ronda rechtliche Schritte (z.B. Betreibung) einleiten.
Eigentums- und Gefahrenübergang
Das Eigentum an der Ware geht bei vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt).
Die Gefahr hingegen geht bereits bei der Übergabe der Bestellung an den ersten Frachtführer über. Im Falle der Abholung durch den Kunden erfolgt der Gefahrenübergang bei Bereitstellung der Ware seitens der Ronda.
Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen
Die Ronda haftet für die zugesicherten Eigenschaften der Ware gemäss den technischen Spezifikationen und für erhebliche Mängel. Der Kunde hat die empfangene Ware auch diesbezüglich zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu melden.
Für die Dauer von zwei Jahren ab Lieferdatum übernimmt die Ronda Material- und Produktionsfehler zu ihren Lasten. Die Garantieleistungen beschränken sich je nach Wahl der Ronda auf Instandstellung oder Ersatz der fehlerhaften Ware. Die Garantieansprüche erlöschen bei Verschulden des Kunden. Batterien sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.
Haftung
Die Ronda haftet lediglich für Schäden durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für entstandene Kosten für die Montage oder Demontage von Uhrwerken oder Komponenten sowie für Schäden, die direkt oder indirekt durch die gelieferten Waren oder deren Verwendung entstanden sind. Die Haftung von Ronda ist in jedem Fall auf die Verkaufs- respektive Auftragssumme begrenzt.
Geistige Eigentumsrechte
Veränderungen am angelieferten Produkt oder am Produktionsprozess
Der Kunde erwirbt einzig die Ware. Das geistige Eigentum bleibt bei der Ronda.
Rechtliche Informationen
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien ist Lausen BL.
Auf das Vertragsverhältnis der Parteien ist unter Ausschluss der Kollisionsregeln und des Wiener Kaufrechtes (CISG) ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Rechtlich massgebend ist nur die deutsche Version dieser AGB.
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