REACH – Europäische Chemikaliengesetzgebung 

Per 1. Juni 2007 ist die Verordnung (CE) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Diese Verordnung – nachfolgend REACH genannt – betrifft die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Substanzen sowie deren Einschränkungen.

Hersteller

RONDA AG
Hauptstrasse 10
CH - 4415 Lausen / Schweiz

Produktebezeichnung

Sämtliche Uhrwerke, Gearboxes und Komponenten

REACH

Der Zweck der Verordnung (EG) 1907/2006 ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten. Nach dieser gemeinhin als REACH-Verordnung bezeichneten Verordnung müssen die meisten chemischen Stoffe und Gemische vorregistriert werden. Als nachgeschalteter Anwender muss RONDA keine Stoffe registrieren oder die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über die verwendeten Stoffe/Gemische informieren. Wir bestehen daher darauf, dass die Lieferanten alle in der EU hergestellten oder in die EU importierten Stoffe vorregistrieren. Die Lieferanten sind ebenfalls dafür verantwortlich, ihre Lieferkette entsprechend zu managen und sicherzustellen, dass ihre Zulieferer gemäß REACH handeln.

Deklaration

RONDA liefert nur Produkte, die:

  • Stoffe enthalten, die unter REACH registriert sind
  • keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC-240) der ECHA-Liste enthalten (veröffentlicht am 23. Januar 2024 gemäß Art. 59(10) der REACH-Verordnung; siehe Ausnahmen und Anmerkung im PDF).
  • keine Stoffe enthalten, die unter REACH Anhang XIV gelistet sind
  • keine Stoffe enthalten, die unter REACH Anhang XVII gelistet sind                                              

RONDA überprüft die Lieferbasis regelmäßig auf obige Anforderungen und Ergänzungen zur Kandidatenliste und wird diese Erklärung aktualisieren. Folglich werden die Kunden jederzeit in der Lage sein, auf ronda.ch alle relevanten Informationen gem. Art. 33 in Bezug auf nachgelagerte Abnehmer und Anwender einzusehen. Damit erfüllt RONDA ihre Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen über in ihren Produkten enthaltene Stoffe gemäß Art. 33 der genannten Verordnung.

REACH - DEKLARATION


Verzeichnis besorgniserregender Stoffe – "Candidate list"

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht laut Verordnung auf ihrer Webseite eine "candidate list" mit besonders besorgniserregenden Stoffen.

https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

http://ec.europa.eu/growth/sectors/chemicals/reach_de

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