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REACH - Europäische Chemikaliengesetzgebung

Per 1. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese Verordnung – nachfolgend REACH genannt – betrifft die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Substanzen sowie deren Einschränkungen.

Details siehe: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/reach/reach_intro.htm

Quarzuhrwerke und REACH

Gemäss oben erwähnter Verordnung (u.a. Art. 3) sind Uhren und ihre Bestandteile als sogenannte Erzeugnisse einzustufen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass Quarzuhrwerke keine Inhaltsstoffe freisetzen (inklusive Entsorgung).
Dementsprechend entfällt die Pflicht einer Registrierung dieser Stoffe (u.a. gem. Art. 7).

Diese Feststellung deckt sich mit denjenigen des Verbandes der Schweizerischen Uhrenindustrie FH.

Verzeichnis besorgniserregender Stoffe - "Candidate List"

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht laut Verordnung auf ihrer Webseite eine „candidate list“ mit besonders besorgniserregenden Stoffen.

Nachzulesen unter: http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_en.asp

Massnahmen RONDA

RONDA hat ihre Produkte zusammen mit ihren Lieferanten auf sämtliche Inhaltsstoffe hin untersucht.
Es wurden keine Stoffe festgestellt, die auf der "candidate list" aufgeführt sind und mit mehr als 0,1 Massen-% in ihren Quarzuhrwerken enthalten sind.

RONDA wird ihr Stoffinventar periodisch mit der "candidate-list" abgleichen und Kunden auf der Homepage http://www.ronda.ch informieren, falls Stoffe festgestellt werden, die in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massen-% in ihren Produkten vorkommen.
Somit besteht für Kunden jederzeit die Möglichkeit, sämtliche notwendigen Informationen gemäß Art. 33 betr. nachgelagerter Abnehmer und Verbraucher unter http://www.ronda.ch einzusehen.

Damit kommt RONDA der Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in ihren Erzeugnissen gemäß Art. 33 o.g. Verordnung nach.

Deklaration RONDA herunterladen

REACH - Deklaration

HerstellerRONDA AG
Hauptstrasse 10
CH - 4415 Lausen / Schweiz
ProduktebezeichnungAlle Quarzuhrwerke, welche in den Produktekatalogen aufgeführt sind.
„REACH“Europäische Chemikaliengesetzgebeung: Per 1. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union in Kraft getreten. REACH betrifft die Erfassung, Auswertung und Freigabe von chemischen Substanzen sowie deren Einschränkungen. Für Details siehe: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/reach/reach_intro.htm
QuarzuhrwerkeGemäss obiger Verordnung (u.a. Art. 3) sind Uhren und ihre Bestandteile als sogenannte Erzeugnisse einzustufen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Quarzuhrwerke keine Inhaltsstoffe freisetzen (inklusive Entsorgung). Dementsprechend entfällt die Pflicht einer Registrierung dieser Stoffe (u.a. gem. Art. 7). Diese Feststellung deckt sich mit denjenigen des Verbandes der Schweizerischen Uhrenindustrie FH.
„Candidate List“Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht laut Verordnung auf ihrer Webseite eine „candidate list“ mit besonders besorgniserregenden Stoffen. Nachzulesen unter: http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_en.asp
Konformität & Massnahmen RONDAWir, RONDA, haben unsere Produkte zusammen mit den Lieferanten auf sämtliche Inhaltsstoffe hin untersucht. Es wurden keine Stoffe festgestellt, die auf der „candidate list“ aufgeführt sind und mit mehr als 0,1 Massen-% in unseren Quarzuhrwerken enthalten sind. Wir werden das Stoffinventar periodisch mit der ‚candidate-list’ abgleichen und Kunden auf www.ronda.ch infor- mieren, falls Stoffe festgestellt werden, die in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massen-% in unseren Produkten vorkommen. Somit besteht für Kunden jederzeit die Möglichkeit, sämtliche notwendigen Informationen gemäß Art. 33 betr. nachgelagerter Abnehmer und Verbraucher online einzusehen. Damit kommen wir der Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in unseren Erzeugnissen gemäß Art. 33 o.g. Verordnung nach.