Per 1. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese Verordnung – nachfolgend REACH genannt – betrifft die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Substanzen sowie deren Einschränkungen. Details siehe: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/reach/reach_intro.htm |
Gemäss oben erwähnter Verordnung (u.a. Art. 3) sind Uhren und ihre Bestandteile als sogenannte Erzeugnisse einzustufen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Quarzuhrwerke keine Inhaltsstoffe freisetzen (inklusive Entsorgung). Diese Feststellung deckt sich mit denjenigen des Verbandes der Schweizerischen Uhrenindustrie FH. |
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht laut Verordnung auf ihrer Webseite eine „candidate list“ mit besonders besorgniserregenden Stoffen. Nachzulesen unter: http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_en.asp |
RONDA hat ihre Produkte zusammen mit ihren Lieferanten auf sämtliche Inhaltsstoffe hin untersucht. Damit kommt RONDA der Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in ihren Erzeugnissen gemäß Art. 33 o.g. Verordnung nach. |
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